Stellungsnahme
Am 12.06.2026 beteiligten sich die Mitarbeitenden der Bad Sebastiansweiler GmbH am Aktionstag gegen das Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Unsere Stellungnahme dazu:
Am 29.04.2026 wurde der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundeskabinett beschlossen; die Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause vorgesehen.
Aus unserer Sicht droht das Gesetz in seiner jetzigen Form, finanzielle Stabilisierung kurzfristig über die strukturelle Leistungsfähigkeit der Versorgung zu stellen. Für die Rehabilitation hätte dies weitreichende Folgen: Wirtschaftlicher Druck auf Einrichtungen, Unsicherheit bei Personal und Investitionen sowie eine Schwächung eines Versorgungsbereichs, der nachweislich dazu beiträgt, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen und Teilhabe zu sichern. Wir bitten Sie deshalb, sich im weiteren Verfahren für substanzielle Korrekturen einzusetzen.
Besonders kritisch ist die vorgesehene Begrenzung von Pflegesatzsteigerungen auf die Veränderungsrate mit zusätzlichen Abschlägen in den Jahren 2027 und 2029 um jeweils 1 %. Für Bad Sebastiansweiler würde dies ein zusätzliches Defizit von rund 300.000 EUR bedeuten. Strategisch noch bedeutsamer ist jedoch: Solche Eingriffe entziehen den Einrichtungen die wirtschaftliche Grundlage, um Personal vorzuhalten, Qualität zu sichern und die politisch gewollten Versorgungsstrukturen verlässlich weiterzuentwickeln.
Hinzu kommt, dass die seit 01.07.2025 geltende Rahmenvereinbarung Reha mit ihren definierten Personalschlüsseln faktisch entwertet würde. Das wäre ein problematisches Signal: Wenn gesetzlich bzw. vertraglich definierte Qualitäts- und Personalstandards aufgebaut werden sollen, muss ihre Finanzierung verlässlich abgesichert sein. Andernfalls entsteht ein Widerspruch zwischen regulativer Erwartung und wirtschaftlicher Realität, der Investitionen, Personalgewinnung und Vertrauen in gesundheitspolitische Steuerung gleichermaßen beschädigt.
Wir verkennen nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung unter erheblichem finanziellem Druck steht. Gerade deshalb braucht es jedoch Maßnahmen, die fiskalische Verantwortung mit versorgungspolitischer Vernunft verbinden. Rehabilitation ist kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung mit volkswirtschaftlich belegtem Nutzen. Wer an dieser Stelle kurzfristig kürzt, riskiert mittel- und langfristig höhere Belastungen an anderer Stelle des Systems.
Wir erwarten daher, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren nicht allein unter dem Gesichtspunkt kurzfristiger Beitragssatzstabilität geführt wird, sondern unter der Leitfrage, wie Versorgungssicherheit, Qualität und Fachkräftesicherung dauerhaft gewährleistet werden können. Dazu braucht es die Bereitschaft, die vorliegenden Regelungen kritisch zu überprüfen und im Dialog mit den Leistungserbringern tragfähige Alternativen zu entwickeln.
Auch wir sind bereit, unseren Beitrag zu tragfähigen Lösungen zu leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Konsolidierungslasten fair verteilt werden und nicht einseitig zulasten derjenigen gehen, die Versorgung täglich sicherstellen und gleichzeitig hohe Qualitäts- und Personalstandards erfüllen müssen.
Gerade deshalb halten wir die aktuelle Ausgestaltung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in zentralen Punkten für strukturell unausgewogen:
- Wenn von Leistungserbringern ein Beitrag zur Stabilisierung der GKV erwartet wird, muss dies auf einer fairen Lastenverteilung beruhen. Es ist ordnungspolitisch nicht überzeugend, Versorgungsträger zusätzlich zu belasten, während die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen weiterhin nicht auskömmlich gelöst ist. So entsteht der Eindruck, dass strukturelle Finanzierungsprobleme des Systems auf diejenigen verlagert werden, die die Versorgung vor Ort sicherstellen.
- Als Reha-Klinik tragen wir Verantwortung für eine verlässliche Versorgung, qualifiziertes Personal und die Einhaltung gesetzlicher Qualitätsvorgaben. Tarifgebundene Vergütung ist dabei kein optionaler Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für Fachkräftesicherung, Versorgungsqualität und faire Wettbewerbsbedingungen. Wenn der Gesetzgeber die Refinanzierung dieser strukturell notwendigen Personalkosten begrenzt, schwächt er nicht nur einzelne Einrichtungen, sondern gefährdet die Stabilität und Zukunftsfähigkeit der gesamten Rehabilitationsversorgung.
Uns geht es ausdrücklich nicht nur um Kritik, sondern um tragfähige Lösungen. Unser Landesverband, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG), hat hierzu eine wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung vorgelegt, die derzeit gesundheitspolitisch eingebracht wird. Der zentrale Gedanke ist richtig: Strukturqualität, Effizienz und verlässliche Versorgung müssen durch kluge Anreizsysteme gestärkt werden, statt sie durch pauschale Begrenzungen zu schwächen. Nur so lässt sich notwendiger Strukturwandel mit Versorgungssicherheit verbinden.
Geschäftsführung der Bad Sebastiansweiler GmbH:
Mirjam Weisserth & Clemens Miola