Der Ort der Geborgenheit |
Als Kostenträger für die pflegerische Versorgung kommen die gesetzliche und die private Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls die Sozialhilfeträger in Frage. Die spezielle Behandlungspflege, die sich aus der Beatmungssituation ergibt, wird von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen finanziert.
In besonderen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften möglich.
Die Anmeldung kann über die Ärzte und Sozialarbeiter der Fachkrankenhäuser oder direkt über die Angehörigen der Betroffenen erfolgen.
Unsere Plätze stehen auch beatmeten Kurzzeitpflegegästen zur Verfügung.
Wohnen und Pflege
Betreutes Wohnen, Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Spezielle Pflege bei Wachkoma und Beatmung
Jacqueline Gurski
Hausdirektion
Tel.: (0 74 73) 37 83-459
Fax: (0 74 73) 37 83-692Jacqueline Gurski
Bewohnerverwaltung
Telefon: 07473/3783-424
Telefax: 07473/3783-692Bewohnerverwaltung
info(at)bad-sebastiansweiler.de Bad Sebastiansweiler, Hechinger Straße 26, 72116 Mössingen, Tel. (0 74 73) 37 83-0